Die Familie von der Schulenburg betreibt seit über 560 Jahren eine nachhaltige Forstwirtschaft in Angern und Umgebung. Heute werden Flächen in Angern und Colbitz (Sachsen-Anhalt) bewirtschaftet.
Enteignung und Rückerwerb
Die im Zuge der sowjetischen Bodenreform von 1945 entschädigungslos enteigneten Forstflächen konnten inzwischen vollständig zurückerworben werden – jedoch unter erheblichen finanziellen Belastungen. Eine direkte Rückgabe dieser Flächen, die sich nach der Wiedervereinigung in staatlichem Besitz befanden, wurde von der Bundesrepublik Deutschland aus fiskalischen Gründen verhindert.
Die Bodenreform und ihre Folgen
Nach dem Zweiten Weltkrieg führte die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) eine großflächige Umverteilung von Grundbesitz durch. Unter dem Slogan „Junkerland in Bauernhand“ wurden ab September 1945 Großgrundbesitzer mit mehr als 100 Hektar Landbesitz sowie Personen, die als NS- und Kriegsverbrecher galten, enteignet. Insgesamt betraf dies rund 7.000 Landbesitzer, wobei etwa 3,3 Millionen Hektar Land konfisziert wurden, was 35 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche der SBZ entsprach.
Die enteigneten Flächen wurden an sogenannte Neubauern – darunter landlose Landarbeiter, Flüchtlinge und Vertriebene – verteilt. Diese erhielten Parzellen zwischen fünf und zehn Hektar, oft ohne ausreichende Ausstattung oder Erfahrung in der Landwirtschaft, was die Bewirtschaftung erschwerte. Die Bodenreform diente nicht nur der Umverteilung des Landbesitzes, sondern hatte auch politische Ziele: Sie sollte die Machtbasis der Großgrundbesitzer schwächen und die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft fördern.
Bodenreform nach der Wende
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 blieb die Frage der Rückgabe der während der Bodenreform enteigneten Grundstücke ein kontroverses Thema. Die Bundesregierung entschied, die Enteignungen nicht rückgängig zu machen, um die Ergebnisse der Bodenreform nicht anzutasten. Diese Entscheidung führte zu anhaltenden Diskussionen und rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Alteigentümern, die ihre ehemaligen Besitztümer zurückforderten.
Offiziell wird von der Bundesregierung noch heute behauptet, die Beibehaltung der Bodenreformergebnisse sei Bedingung für die Wiedervereinigung gewesen und in den 2+4-Verträgen verankert. Allerdings widersprach Michail Gorbatschow dieser Darstellung und stellte die Existenz einer solchen Vorbedingung in Abrede.
Einige der ehemaligen Eigentümer oder ihre Erben versuchten, ihr Land zurückzuerhalten oder wurden als Wiedereinrichter bekannt, wenn sie nach 1990 ihre landwirtschaftlichen Betriebe wieder aufbauten. Dennoch blieb die Rückgabe des während der Bodenreform enteigneten Landes ein komplexes und emotional aufgeladenes Thema im wiedervereinigten Deutschland.
Weitere Informationen
- Enteignet für die Einheit? – Der Kampf um das alte Eigentum. (Quelle: 3sat online)
- Vom Ich zum Wir – Die Kollektivierung auf dem Land. (Quelle: 3sat online)
- Macht und Eigentum – Die Enteignungen 1945–1949 im Prozess der deutschen Wiedervereinigung. (Autorin: Constanze Paffrath)
- Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen – Weitere Informationen zur Bodenreform.