Die Familie von der Schulenburg findet im Jahre 1424 erstmals mit den Brüdern Ritter Barndt und Werner von der Schulenburg nach Angern. Nächst Beetzendorf ist Angern somit das Gut mit der ältesten schulenburgischen Tradition. Bereits 1424 erlangten die beiden Brüder Bernhard VI und Werner VIII v.d. Schulenburg (schwarzer Stamm) einen gemeinschaftlichen Pfandbesitz mit Dietrich v. Zerbst an Angern. Sie können den Besitz jedoch nicht halten.
Dafür gelingt es 1448 den Söhnen Fritz I und den Vettern Busso I (68), Bernhard VIII (72) und Matthias I (76) gemeinschaftlich und dauerhaft Angern mit Zubehör als Erblehen zu rechtem männlichen Leben vom Erzbischof von Magdeburg zu erwerben. Jede der drei Linien besaß ursprünglich einen eigenen Gutsanteil; die mittlere und jüngere Linie den Burghof in Angern, die ältere die Vergunst, einen Rittersitz außerhalb der Dorflage.
Sie werden auch die Stammväter der drei Linien des weißen Stammes, von denen die ältere und jüngere bis heute fortbestehen. Zu Angern gehört Ramstedt, das bis auf 44 Jahre im 19. Jahrhundert und 54 Jahre im 20. Jahrhundert in der Familie bleibt. Die drei tüchtigen Brüder sind auch an anderen Erwerbungen beteiligt, die bis in unsere Zeit in der Familie blieben. Bereits 1417 ist Busso I (68) Mitpfandbesitzer von Altenhausen, auf das sein Schwiegervater Jahn v. Oberg Pfandinhaber ist. 1475 erhält (zum Ende seines Lebens) der jüngere der drei Brüder, Matthias I (76) und sein Sohn Bernhard XI (113) vom Erzbischof von Magdeburg die Erlaubnis, das Schloß Altenhausen von Ortgis Klencke einzulösen.
1485 wird mit Zustimmung des Domkapitels der erste Lehensbrief ausgestellt. Bodendorf gehört zu Altenhausen und spaltet sich erst später ab. Bald nach dem Erwerb von Altenhausen bringt dieser Bernhard XI (113) von der Äbtissin von Althaldensleben die Klostergüter in Emden wieder käuflich an sich. Zum Schloß Altenhausen gehört die Mark zu Schricke, die erst später zu Angern kommt. (Weitere Erwerbungen werden durch die erheblich Mitgift seiner Frau möglich, können sich jedoch nicht dauerhaft halten).
Im Jahre 1567 wird das Lehen auf die weiße Linie des Geschlechts als Fideikommiss übertragen, was bedeutet, dass der Besitz auch nach dem Tod des Lehnsinhabers in der Familie verbleibt und nicht an den Erzbischof zurückfällt. Diese drei Brüder vererbten Schloss Angern an ihre männlichen Nachkommen, was zur Folge hatte, dass der einst große Besitz immer mehr zersplitterte.
Erst Christoph Daniel von der Schulenburg, der in sardinischen Diensten zu großem Reichtum gekommen war, vereinte 1734 und 1738 wieder alle Teile durch Kauf in einer Hand, erbaute das heutige Schloss und erweiterte die Kirche. Das Schloss sowie das Rittergut mit ca. 1800 ha land- und forstwirtschaftlicher Fläche wurden 1949 in der Bodenreform entschädigungslos enteignet.
Nach einer Unterbrechung von 50 Jahren kehrte die Familie Graf v.d. Schulenburg 1998 nach Angern zurück, wo ihre Vorfahren über 500 Jahre lang ihre lieb gewonnene Heimat gefunden hatten. Neben dem Schloss werden in Angern und Umgebung 980 Hektar Wald (siehe Forstwirtschaft) bewirtschaftet.
v.l.n.r.:
- 1. Rose v. Schöning (sitzend) - Schwester von 4
- 2. Wilhelm Christoph Daniel Sigurd Schulenburg (stehend) - Sohn von 8, Enkel von 6, Bruder von 3, 7 und 9
- 3. Ilse Schulenburg (Kind mit Hut-stehend) - Tochter von 8 usw.
- 4. Helene Schulenburg geb. v. Schöning (sitzend) - Ehefrau von 6, Mutter von 8, Großmutter von 2, 3, 7 und 9
- 5. Kindermädchen Frl. Lembke (stehend)
- 6. Edo Friedrich Christoph Daniel Schulenburg (sitzend auf Stock gestützt) - Ehemann von 4, Vater von 8, Großvater von 2, 3, 7 und 9
- 7. Edith Schulenburg (sitzend) - später Frau v. Bismarck-Briest, Tochter von 8, Schwester von 2, usw.
- 8. Friedrich (Fritz) Christoph Daniel Schulenburg (stehend mit Hut) - Sohn von 4 und 6, Vater von 2, 3, 7 und 9
- 9. Gisela Schulenburg (Kind stehend mit Zöpfen) - später Gräfin v. Wintzingerode-Bodenstein, Tochter von 8, Enkelin von 4 und 6, Schwester von 2, 3 und 7.