Schulenburg Familie in Angern

Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist eines der ältesten Adelsgeschlechter Deutschlands, dessen Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.

Die Verwaltung eines adligen Gutes im 18. Jahrhundert war ohne ein differenziertes Personalwesen nicht denkbar. Am Beispiel des Gutes Angern unter Christoph Daniel Freiherr von der Schulenburg lässt sich ein komplexes soziales Gefüge rekonstruieren, das auf Arbeitsteilung, Naturalversorgung und sozialen Hierarchien beruhte. Die folgende Untersuchung basiert auf dem erhaltenen Lohn- und Deputatverzeichnis von 1744 im Gutsarchiv Angern.

Der Hofmeister als Schaltstelle der Gutsverwaltung

Die beiden Hofmeister Hans Chörig und Christoph Bohmann nehmen in der Personalhierarchie eine zentrale Position ein. Mit einem Jahreslohn von 30 bzw. 12 Talern (ca. 1.800 bzw. 720 Euro) und umfangreichen Deputatsleistungen (Hans Chörig: ca. 26.200 Euro) sind sie nicht nur mit organisatorischen Aufgaben betraut, sondern fungieren als Bindeglied zwischen dem Gutsherrn und den abhängigen Arbeitskräften. Ihre Aufgaben umfassten die Überwachung des Gutsbetriebs, die Anstellung und Beaufsichtigung des Gesindes sowie das Führen von Haushalts- und Verwaltungsaufzeichnungen. Hofmeister waren in der Regel schrift- und rechenkundig, hatten praktische Erfahrung im landwirtschaftlichen Betrieb und durchliefen oft eine Laufbahn als Schreiber oder Vogt.

Fachkräfte mit spezieller Funktion

Neben dem Hofmeister finden sich Spezialisten wie der Braumeister Öltze und der Gärtner Christian Müller. Sie zeichnen sich durch eine relativ hohe Entlohnung (26 bzw. 24 Taler = ca. 1.560 bzw. 1.440 Euro) und eine umfassende Naturalversorgung (ca. 6.000 bis 7.000 Euro) aus, die auch Butter, Käse, Schafe und ein umfangreiches Bierdeputat umfasst. Der Braumeister war verantwortlich für die Versorgung des Haushalts und der Bediensteten mit trinkbarem Bier, das in großem Umfang konsumiert wurde. Der Gärtner sorgte für die Nutz- und Zierpflanzen im Garten, belieferte die Küche mit Frischgemüse und pflegte Obstbäume, Beete sowie eventuell auch Zieranlagen des barocken Gartens. Beide Berufe erforderten eine mehrjährige praktische Ausbildung, meist im Rahmen der traditionellen Gesellenlaufbahn.

Die Hirten als mobile Arbeitskräfte

Die Ochsen-, Rinder-, Kuh- und Schweinehirten erhalten nur geringe Barentlohnung (zwischen 4 und 14 Talern = ca. 240 bis 840 Euro), aber eine bemerkenswert umfangreiche Deputatversorgung im Wert von 4.500 bis 5.200 Euro. Ihre wirtschaftliche Basis ist stark an das Gut gebunden. Als spezialisierte Tierhalter waren sie für das Führen, Füttern und Beaufsichtigen der jeweiligen Vieharten verantwortlich und hatten teils mehrere Tiere über lange Strecken auf die Weiden oder in den Stall zu begleiten. Besonders in der Früh- und Abendzeit sowie bei der Versorgung im Winter war ihre Arbeit unentbehrlich. Die Ausbildung erfolgte zumeist durch Anlernen im Elternhaus oder durch Mitlaufen bei erfahrenen Hirten; formale Ausbildungseinrichtungen existierten nicht.

Dienstpersonal im Haus

Das weibliche Dienstpersonal, vertreten durch Personen wie Dortliese Backhusin, steht im Dienst des Herrn Oberamtmanns Croon und erhält mit 8 Talern (ca. 480 Euro) den geringsten Lohn. Zusätzlich werden ihr zu Weihnachten und zum Jahrmarkt Geschenke gewährt. Sie profitiert aber ebenfalls von bestimmten Deputaten wie Seifengeld, Lein und einfacher Kleidung (geschätzter Gesamtwert: ca. 1.000 Euro). Ihre Aufgaben umfassten vermutlich Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, einfache Botengänge, Hilfe in der Küche sowie bei Bedarf Kinderbetreuung. Die Ausbildung bestand in der Regel aus praktischer Unterweisung im Haushalt, oft durch eine ältere Magd oder die Herrschaft selbst.

Gerichtsdiener als verlängerter Arm der Herrschaft

Der Gerichtsdiener David Reinhold Hoffmann wird mit 15 Talern (ca. 900 Euro) entlohnt und mit einem Deputat bedacht, das ihn in die mittlere Ebene des Dienstpersonals einordnet. Neben Getreide, Fleisch und Viehhaltung erhält er auch Kleidung und Brennholz (geschätzter Gesamtwert: ca. 5.500 Euro). Als Gerichtsdiener war er mit Aufgaben der Zustellung, Anordnung und teils Aufsicht über Justizangelegenheiten betraut. Dies verweist auf das Nebeneinander von grundherrlicher Verwaltung und gerichtlicher Gewalt. Seine Ausbildung bestand wahrscheinlich in langjähriger Praxis unter Anleitung eines Vogts oder Justizbeamten und erforderte ein gewisses Maß an Vertrauenswürdigkeit und Kenntnis der lokalen Rechtsverhältnisse.

Monetarisierung und Naturalwirtschaft im Vergleich

Auffallend ist das geringe Gewicht des Bargeldlohns gegenüber der Naturalversorgung. Selbst beim bestbezahlten Bediensteten Hans Chörig beträgt der Lohn nur etwa 6 % des Gesamtwerts seiner Entlohnung. Dies verdeutlicht den Charakter des Gutes als geschlossene Wirtschafts- und Versorgungseinheit im Sinne einer Ökonomie der Selbstversorgung mit eingeschränktem Geldumlauf. Der Oberamtmann Croon war keine Lohnkraft im engeren Sinne, sondern stand über der Verwaltungsebene, daher ist er im Lohnverzeichnis nicht aufgeführt. Sein Haushalt wird jedoch sichtbar durch das ihm zugeordnete Gesinde wie Dortliese Backhusin. Sein Einkommen war vermutlich entweder durch Amtsstellung, Beteiligung an den Erträgen oder Zugehörigkeit zur Familie des Gutsherrn geregelt.

Weitere zentrale Funktionen in der Bauphase 1737

Ein weiteres Element der Konsolidierung war die Verpachtung der beiden Güter (Vergunst und der Gutshof am Schloss) an Amtmann Heinrichs (Rep H Angern Nr. 409, Blatt 25-28) unmittelbar nach dem Erwerb des Guts Vergunst durch Christoph Daniel, der aufgrund seiner bereits bewährten wirtschaftlichen Leistung als zuverlässiger Administrator galt. Neben seinen Aufgaben als Landwirt und Verwalter übernahm Heinrichs damit auch eine zentralisierte Funktion innerhalb des neuen Gutsverbandes, in der er sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich agieren konnte – z. B. bei Streitigkeiten mit Pächtern, Hofleuten oder angrenzenden Besitzern (Rep H Angern 336 Nr.1, Nr.14).

Bereits 1735 leistete Heinrichs zwei größere Zahlungen in Höhe von jeweils 1.000 Talern als sogenanntes „Vorstandsgeld“, wobei die zweite explizit „bei Übergabe des Guts vollends empfangen“ wurde. Auch nach der formellen Übergabe blieb Heinrichs eingebunden: Ein Restbetrag von 190 Talern aus dem Weihnachtsquartal 1735 wurde ihm „auf Rechnung“ belassen zur Bezahlung angelieferter Mauersteine – verbunden mit dem Vermerk, dass während der Wintermonate keine regelmäßige Kommunikation über die Elbe möglich sei. Diese flexible Übergangsregelung findet ihre Erklärung in der Struktur des Personalwesens unter Christoph Daniel, wie es für die 1740er Jahre dokumentiert ist. Demnach legte Schulenburg besonderen Wert auf Kontinuität, Loyalität und administrative Effizienz – viele der überlieferten Gutsbeamten, Pächter und Handwerker blieben über Jahrzehnte im Dienst. 

Die Ausgabenbilanz von 1737 (Rep H Angern Nr. 409, Blatt 25-28) ergänzt das Bild um weitere bedeutende Rollen: Der Justitiar, der vermutlich über dem Hofmeister rangierte, wird dort als Empfänger eines festen Gehalts genannt und war zuständig für Rechtsgeschäfte, Vertragswesen, Schuldenregelung und vermutlich auch für den Ankauf der Güter Vergunst und Wenddorf. Er war der rechtliche Garant für Christoph Daniels Besitzkonsolidierung. Der Bauschreiber trat als Rechnungsführer und Dokumentar der Bautätigkeit auf und arbeitete eng mit dem Bauherrn, dem Landbaumeister und den Handwerksmeistern zusammen. Die Bauknechte und das Pferdepersonal wurden getrennt aufgeführt, jedoch gemeinsam entlohnt – ein Indiz für die organisatorische Einheit von Lastentransport und einfacher Bauhilfe. Der Schütze, namentlich nicht im Lohnverzeichnis genannt, erscheint ebenfalls in der Bilanz und dürfte für Holzeinschlag und Verkauf, Wildstand, Lageraufsicht und Sicherheit zuständig gewesen sein. All diese Posten sind Ausdruck einer klar hierarchisierten und funktional durchstrukturierten Organisation, die auf Dauerhaftigkeit, Kontrolle und Effizienz angelegt war.

Schlussfolgerung

Das Personalwesen unter Christoph Daniel Freiherr von der Schulenburg zeigt ein äußerst differenziertes System abhängiger Arbeit, das durch Spezialisierung, institutionalisierte Hierarchie und eine dominante Naturalwirtschaft gekennzeichnet ist. Es verband die Logik ökonomischer Effizienz mit sozialer Kontrolle und spiegelte die Zielsetzung wider, das Rittergut Angern nicht nur als landwirtschaftlichen Betrieb, sondern als geschlossene, selbsttragende Herrschaftsstruktur zu führen. Die überlieferten Lohn- und Bauabrechnungen erlauben einen ungewöhnlich dichten Einblick in das Alltagsgefüge eines barocken Gutes, dessen Struktur auch für vergleichbare Anlagen der Zeit modellhaft gelten kann.

Quelle

  • Gutsarchiv Angern, Rep H 343
  • Gutsarchiv Angern, Rep H 409, Blatt 25-28
  • Gutsarchiv Angern, Rep H 409, Bl. 25, Einträge vom 27. Februar und 11. Juli 1735.
Fritz I. von der Schulenburg (1350-1415) (Wikipedia ) war der nähere Stammvater aller drei Äste der weißen Linie des Hauses von der Schulenburg. Er hat den Übergang der Mark Brandenburg an die Hohenzollern aktiv miterlebt und zeigte sich dabei als ein selbstbewusster Schloßgesessener seiner Zeit und herausragender Vertreter des gemäßigten Teils des märkischen Adels. Etwa 1350 wird er zu Beetzendorf geboren als Sohn von Bernhard V von der Schulenburg und Margarete, geb. von Wedderde . Zu dieser Zeit wird an der Mosel die Burg Eltz erbaut, ist der Schiefe Turm von Pisa fertig und stiftet König Eduard III. von England den Hosenbandorden .
Konsolidierung und Fragmentierung adeligen Besitzes im 14. Jahrhundert. Henning I. von der Schulenburg († 1378) war ein markanter Vertreter der weißen Linie des Geschlechts von der Schulenburg und ist als Knapp[e] auf Beetzendorf und Angern bezeugt. Er war ein jüngerer Sohn Werner V. und trat spätestens 1341 in die urkundlich dokumentierte Familiengeschichte ein, als er seinen älteren Bruder Werner IV. in der Lehnhierarchie nachfolgte. In der Urkunde von 1337 wird er nicht genannt, was nahelegt, dass er zwischen 1337 und 1341 die Mündigkeit erreichte.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen.
Busso von der Schulenburg (1415–1474) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Bernhard und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen. Er wurde somit der Begründer des älteren Zweigs der Familie von der Schulenburg in Angern.
Matthias I von der Schulenburg (1410–1479) wurde im Jahr 1448 gemeinsam mit seinen Brüdern Busso und Bernhard durch einen Lehnbrief von Erzbischof Friedrich von Magdeburg zu einem rechten männlichen Lehen mit der Herrschaft Angern belehnt und begründete den jüngeren Zweig , der den Burghof in Angern besaß. Er war ein bedeutender kurbrandenburgischer Rat, Landeshauptmann der Altmark , Ritter und Herr auf Beetzendorf sowie Pfandinhaber von Altenhausen .
Bernhard XI. von der Schulenburg († 1500 ) war der Sohn des Stammvaters des jüngeren Zweigs Matthias I. Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Alexander Friedrich Christoph ( 05.08.1720 – 19.09.1801 ) ist Sohn des Heinrich Hartwig I. (Oberst auf Angern, Wenddorf und Bülitz). Sein Oheim Christoph Daniel setzte ihm im Testament das Gut Krüssau als ein Majorat aus. Im Kodizill 1763 wurde dies jedoch dahingehend geändert, dass er Angern als Majorat bekommen sollte, wenn er den österreichischen Dienst verließe und von seinem Landesherrn König Friedrich II. wegen dieses Fehlers Verzeihung erhielte.
Matthias III. von der Schulenburg (* 1506, † 1542 ), gefallen in den Türkenkriegen vor Pest ) war der Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte den jüngeren Zweig der weißen Linie fort.
Die acht Söhne des Matthias III. von der Schulenburg und Margarethe von der Lühe († 1525), die das Erwachsenenalter erreichten, zeigten bis auf den jüngsten eine ausgeprägte Neigung zum Soldatenstand und nahmen an Kriegszügen teil, aus denen drei nicht zurückkehrten. Der älteste Sohn, Jakob II. (*25.03.1515 in Beetzendorf , †1576 in Magdeburg ), ist neben Fritz VIII. der zweite große Söldnerführer , den das Schulenburg'sche Geschlecht in dieser Epoche hervorgebracht hat.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg .
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität. Wie sein älterer Bruder studierte er an der Universität Helmstedt, einer der führenden Bildungsstätten für den protestantischen Adel Norddeutschlands.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg .
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) – Herr auf Angern, Kehnert mit Cobbel, Schricke und Falkenburg war der jüngere Sohn von Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) und Catharina Schenk von Flechtingen. Er studierte an der Universität Helmstedt , einer der führenden Bildungsstätten des 17. Jahrhunderts. Sein Studium legt nahe, dass er sich früh auf Verwaltungs- und Rechtsfragen spezialisierte, um die weitläufigen und durch Kriegswirren belasteten Güter der Familie effizient zu führen.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum . Nach seiner frühen militärischen Ausbildung diente Schulenburg zunächst in brandenburgischen Regimentern und trat später in die sardinisch-savoyische Armee ein, wo er bis zum General der Infanterie aufstieg. Seine militärischen Verdienste zeigten sich unter anderem in den Feldzügen in Italien und der erfolgreichen Verteidigung der Festung Pizzighettone . Parallel dazu wurde er als Gesandter des preußischen Hofes entsandt – etwa nach Warschau –, wo er diplomatisches Geschick mit militärischer Expertise verband.
Die Familiengeschichte des Hauses Angern nimmt seinen weiteren Lauf mit den Söhnen Henning Christophs v.d. Schulenburg : Heinrich Hartwig I (* 23.09.1677 auf Angern, nach anderen Quellen Staßfurth; † 17.06.1734 auf Angern) und Christoph Daniel I . Beide traten 1700 in den Dienst des Herzogs von Savoyen - dem Regiment , dessen Chef damals noch Matthias Johann v.d. Schulenburg war. Heinrich Hartwig verließ diesen als Hauptmann nach zwei Jahren und ließ sich in Angern nieder.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg; † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg wurde am 4. August 1968 in Frankfurt am Main geboren. Er ist Sohn von Kuno Wilhelm Christoph Daniel (1923-1987) und Jutta, geb. v. Franocis. Er führt die lange Tradition seiner Familie fort, die seit fast 500 Jahren in Angern verwurzelt ist, und engagiert sich aktiv für die Bewirtschaftung der wieder eingerichteten Forstbetriebs sowie die Rekonstruktion und Erhaltung des Schlosses und des Parks.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.