1336: Urkundliche Erwähnung
Im Jahr 1336 kam es zu einem bedeutenden territorialen Wandel für die Ortschaft Angern und weitere Gebiete der Altmark. Markgraf Ludwig von Brandenburg erkannte in einer Vereinbarung mit dem Erzbischof von Magdeburg mehrere Orte, darunter Angern, als Besitzungen des Erzstifts Magdeburg an. Zu den ausdrücklich genannten Orten gehörten Wolmirstedt, Alvensleben, Rogätz, Angern sowie die Grafschaft Billingshoch.
Die Vereinbarung regelte die bestehenden Herrschafts- und Besitzverhältnisse zwischen dem Erzstift Magdeburg und den brandenburgischen Markgrafen neu. Angern gehörte fortan zum Einflussbereich des Erzstifts und wurde Teil jener Grenz- und Verwaltungsräume, die für die Sicherung der erzbischöflichen Herrschaft im Norden des Erzstifts von besonderer Bedeutung waren.
Die Urkunde von 1336 stellt zugleich die erste bekannte urkundliche Erwähnung des Ortes Angern dar. Sie bildet damit einen zentralen Ausgangspunkt für die Erforschung der Orts- und Herrschaftsgeschichte.
Vor dem Hintergrund dieser territorialpolitischen Neuordnung ist auch die Errichtung der Burg Angern im 14. Jahrhundert zu betrachten. Die Anlage entstand innerhalb eines bereits erschlossenen Siedlungsraumes und diente vermutlich der Sicherung erzbischöflicher Herrschaftsinteressen sowie der Kontrolle von Verkehrs- und Wirtschaftswegen im Ohregebiet.
Die Region war zu diesem Zeitpunkt bereits Teil einer seit dem 12. und 13. Jahrhundert intensiv erschlossenen Kulturlandschaft. Die große Phase des hochmittelalterlichen Landesausbaus hatte zahlreiche Dörfer, Pfarrkirchen und Herrschaftszentren hervorgebracht, sodass Angern im 14. Jahrhundert nicht mehr am Rand eines Siedlungsgebietes lag, sondern innerhalb einer etablierten und wirtschaftlich genutzten Landschaft.