In der Polterkammer von Schloss Angern wurde ein eigenständiger Tapetenbefund in Form mehrerer fragmentarischer Reste festgestellt. Diese Fragmente unterscheiden sich deutlich von den im Kabinett nachgewiesenen Tapeten sowohl in stilistischer als auch in technischer Hinsicht und sind als separater Befund zu bewerten.

Beschreibung und Erhaltungszustand
Die Fragmente zeigen kräftige, deckend aufgetragene grüne Farbbereiche. Charakteristisch sind geschwungene, ornamentale Linienführungen, die auf ein vegetabiles Dekor mit rankenden oder floralen Motiven hinweisen.
Technik
Die Druckausführung weist auf ein handwerklich geprägtes Herstellungsverfahren hin. Die Farbflächen erscheinen unregelmäßig und ohne die für spätere industrielle Drucke typische Standardisierung. Dies spricht für einen Modeldruck (Holzmodel) oder eine schablonenbasierte Applikation, wie sie im 18. Jahrhundert und im frühen 19. Jahrhundert üblich war. Die Mehrfarbigkeit legt nahe, dass mehrere Druckgänge durchgeführt wurden, wobei die Farben nicht vollständig deckungsgleich registriert sind.
Stilistische Einordnung und Datierung
Stilistisch lassen sich die Fragmente in den Bereich des späten Rokoko beziehungsweise des Übergangs zum Klassizismus einordnen. Die geschwungene Linienführung und die ornamentale Bewegtheit stehen noch in der Tradition des Rokoko, während eine gewisse Vereinfachung der Formen bereits auf eine spätere Entwicklung verweist. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Datierung in die Zeit zwischen etwa 1760 und 1800 plausibel.
Abgleich mit dem Inventar von 1752
Für die Polterkammer ist durch das Inventarverzeichnis von 1752 eine Ausstattung mit „grün und schwarz marmorierter Wachsleinwand“ belegt. Dabei handelt es sich um ein widerstandsfähiges, abwaschbares Material, das im mittleren 18. Jahrhundert insbesondere in funktionalen Räumen Verwendung fand. Die vorliegenden Tapetenfragmente unterscheiden sich jedoch sowohl in Material als auch in Erscheinungsbild deutlich von dieser Beschreibung. Es handelt sich nicht um eine marmorierte Oberfläche und auch nicht um Wachsleinwand, sondern eindeutig um papierbasierte Tapete mit ornamentaler Bedruckung.
Interpretation
Daraus folgt, dass der vorliegende Befund nicht mit der im Inventar von 1752 dokumentierten Erstausstattung identisch ist. Vielmehr ist von einer späteren Ausstattungsphase auszugehen, in der die ursprüngliche Wachsleinwand durch eine dekorative Papiertapete ersetzt wurde. Diese Erneuerung ist zeitlich vor der klassizistischen Umgestaltung des Schlosses im Jahr 1843 anzusetzen, da die Tapete stilistisch und technisch deutlich älter ist als die dort nachgewiesenen Streifenmuster des 19. Jahrhunderts.
Der Befund stellt somit einen wichtigen Nachweis für eine Zwischenphase der Innenausstattung dar, die bislang weder durch schriftliche Quellen noch durch andere Räume eindeutig belegt war.
Zweites Fragment (ohne gesicherte Raumzuweisung)
Ein weiteres Fragment ist technisch und stilistisch mit dem zuvor beschriebenen Befund verwandt, kann jedoch keiner spezifischen Raumzone – insbesondere nicht eindeutig der Polterkammer – zugeordnet werden. Auch hier sind kräftige grüne Farbschichten nachweisbar, die jedoch fragmentarischer erhalten sind und keine vollständige Rekonstruktion eines zusammenhängenden Musters erlauben.
Die erhaltenen Partien zeigen ebenfalls geschwungene, vegetabile Linien, jedoch in deutlich reduzierter Form. Während beim Hauptfragment größere zusammenhängende Farbflächen erhalten sind, beschränkt sich dieses Fragment auf kleinere, isolierte Ornamentreste. Eine sichere Aussage zur ursprünglichen Rapportstruktur ist daher nicht möglich.
In technischer Hinsicht entspricht das Fragment dem bereits beschriebenen Befund: Die Farbaufträge sind unregelmäßig, teilweise leicht verschoben und weisen keine industrielle Standardisierung auf. Dies spricht auch hier für einen mehrfarbigen Modeldruck oder eine schablonenbasierte Technik des 18. Jahrhunderts.
Aufgrund der Übereinstimmungen in Farbigkeit, Malweise und Ornamentfragmenten ist davon auszugehen, dass beide Fragmente ursprünglich derselben Ausstattungsphase angehören oder zumindest aus einem eng verwandten dekorativen Kontext stammen. Eine gesicherte räumliche Zuordnung bleibt jedoch aufgrund der Fundumstände ausgeschlossen.
Damit stellt das zweite Fragment keinen eigenständigen Tapetentyp dar, sondern ergänzt den Gesamtbefund einer grünen, ornamental bedruckten Papiertapete des späten 18. Jahrhunderts, ohne dass seine ursprüngliche Position innerhalb des Raumgefüges rekonstruiert werden kann.

Rekonstruktion der grünen Damasttapete (Inventar 1752)
Ein Tapetenfragment de im Inventar von 1752 belegten grünen Damasttapete im Chambre von Christoph Daniel von der Schulenburg ist nicht vorhanden. Die Rekonstruktion erfolgt auf Grundlage der erhaltenen Fragmentes der Papiertapete, die trotz ihres fragmentarischen Zustandes wesentliche Hinweise zur ursprünglichen Farbigkeit liefern. Die dort nachweisbaren grünen Pigmentreste sind als primäre Farbinformation zu werten. Ausgehend von dieser Befundlage ist davon auszugehen, dass auch die ursprüngliche textile Wandbekleidung in einem klaren, mittleren bis dunkleren Grünton gehalten war. Die Übertragung der Farbigkeit erfolgt dabei nicht im Sinne einer direkten materiellen Gleichsetzung, sondern als Annäherung an die ursprüngliche Raumwirkung.
Da Damaststoffe ihre Musterwirkung primär über Lichtreflexion und Gewebestruktur entfalten, ist für die Rekonstruktion von einem tonigen Grün-in-Grün-Kontrast auszugehen, bei dem sich Ornament und Grund weniger durch Farbunterschiede als durch differierende Oberflächenwirkung unterscheiden. Die Papiertapete fungiert somit als indirekter Farbnachweis, der eine plausible Annäherung an die ursprüngliche Erscheinung der verlorenen textilen Wandbekleidung ermöglicht.
