Im Kabinett von Schloss Angern konnten zwei voneinander unabhängige Tapetenbefunde festgestellt werden, die sich hinsichtlich Erhaltungszustand, Erscheinungsbild und Aussagekraft deutlich unterscheiden. Eine direkte stratigraphische Verknüpfung beider Befunde ist derzeit nicht nachweisbar.
Der erste Befund basiert auf einer fotografisch dokumentierten Tapetenfläche, die sich in Form eines regelmäßigen Streifenmusters mit floraler Ornamentik rekonstruieren lässt. Die Komposition ist durch eine klare vertikale Gliederung geprägt, bei der schmale, ornamentierte Streifen mit dazwischenliegenden kleinmaßstäblichen Blüten- und Blattmotiven alternieren. Die Ornamentik ist streng rhythmisch organisiert und zeigt eine deutliche Reduktion gegenüber barocken oder rokokozeitlichen Formen. Statt flächig bewegter Ranken dominiert eine ruhige, geordnete Struktur.
Die Farbigkeit dieser Tapete ist mehrschichtig aufgebaut. Erkennbar ist ein heller, beige- bis ockerfarbener Fond mit bewusst unruhiger, wolkiger Struktur, der vermutlich eine textile Oberfläche imitieren sollte. Darüber liegen grüne Farbanteile im Blattwerk sowie gelblich-ockerfarbene Blüten, während die Konturen in einem dunklen Braunton ausgeführt sind. Diese Mehrfarbigkeit verweist auf einen mehrstufigen Druckprozess, bei dem Fond, Zwischenfarbe und Kontur nacheinander aufgebracht wurden. Die gleichmäßige Wiederholung des Musters spricht für einen frühen Walzendruck oder einen späten mehrfarbigen Modeldruck.

Stilistisch ist diese Tapete dem frühen Historismus mit deutlich klassizistischen Einflüssen zuzuordnen. Die Kombination aus vertikaler Streifenordnung, reduzierter floraler Ornamentik und standardisierter Drucktechnik spricht gegen eine Entstehung im 18. Jahrhundert. Unter Berücksichtigung der Baugeschichte des Schlosses, insbesondere der umfassenden Umgestaltung im Jahr 1843, ist die Tapete mit hoher Wahrscheinlichkeit dieser Ausstattungsphase zuzuordnen. Sie ist daher als typische Wohnraumtapete mittlerer bis gehobener Qualität im Kontext der klassizistischen Neuausstattung des Kabinetts zu interpretieren. Die Datierung ist entsprechend in die Zeit um 1840 bis 1855 anzusetzen.

Die auf dem um 1920 entstandenen Foto dokumentierte Tapete lässt sich ohne Widerspruch mit einer Entstehung im Zuge der klassizistischen Umgestaltung des Schlosses um 1843 vereinbaren. Nutzungsdauern von mehreren Jahrzehnten sind für Tapeten des 19. Jahrhunderts keineswegs ungewöhnlich, sondern stellen insbesondere in weniger stark beanspruchten Räumen wie Kabinetten einen typischen Befund dar. Während repräsentative Säle häufiger an veränderte Stilvorstellungen angepasst wurden, blieben Neben- und Wohnräume oft über lange Zeiträume unverändert, sofern keine baulichen Eingriffe oder funktionalen Umnutzungen dies erforderlich machten. Hinzu kommt, dass Tapeten in der Regel nicht entfernt, sondern bei Bedarf überklebt wurden, wodurch ältere Ausstattungsphasen häufig erhalten blieben. Vor diesem Hintergrund ist eine Nutzungsdauer von etwa 60 bis 80 Jahren für die vorliegende Tapete als historisch plausibel anzusehen und steht im Einklang mit vergleichbaren Befunden aus der bauhistorischen und denkmalpflegerischen Forschung.
Die zeitliche Einordnung der fotografischen Aufnahme lässt sich anhand technischer und inhaltlicher Merkmale in das frühe 20. Jahrhundert eingrenzen. Die gleichmäßige Belichtung, die vergleichsweise hohe Detailgenauigkeit – insbesondere in der Wiedergabe der Tapetenstruktur – sowie der insgesamt dokumentarische Charakter der Aufnahme sprechen gegen eine Entstehung im 19. Jahrhundert, als Innenraumfotografie noch technisch aufwendiger und weniger verbreitet war. Gleichzeitig fehlen Hinweise auf spätere Modernisierungen oder stilistische Brüche, wie sie für Aufnahmen nach dem Zweiten Weltkrieg typisch wären. Vielmehr zeigt der Raum einen weitgehend unveränderten historischen Zustand. Vor diesem Hintergrund ist eine Datierung der Aufnahme in die Zeit zwischen etwa 1915 und 1930 wahrscheinlich, wobei eine Entstehung um 1920 als besonders plausibel anzusehen ist.
Der zweite Befund liegt in Form eines stark fragmentierten Tapetenrestes vor. Dieses Fragment ist durch erhebliche Substanzverluste, Verschmutzungen und Materialveränderungen geprägt. Trotz des schlechten Erhaltungszustandes lassen sich mehrere charakteristische Merkmale erkennen: ein heller Grundton, grüne und rötlich-ockerfarbene Farbreste sowie eine auffällige, dicht gesetzte Punktstruktur in dunkler Farbe. Diese Punktstruktur ist nicht als zufällige Verunreinigung zu deuten, sondern als bewusstes Druckelement, das entweder Teil eines Hintergrundes oder einer schattierenden Zwischenfarbe gewesen sein dürfte.

Die im Fragment nachweisbare Mehrfarbigkeit entspricht grundsätzlich der Farbpalette der beschriebenen Streifentapete. Auch Materialität und Papierstruktur sind kompatibel. Gleichzeitig fehlen jedoch im Fragment eindeutig identifizierbare Linien- oder Ornamentteile, wie sie für die Streifen- und Blattkomposition der rekonstruierten Tapete charakteristisch wären. Aufgrund der geringen Größe des Fragments und seines fragmentarischen Zustandes ist es möglich, dass lediglich ein untergeordneter Bereich – etwa ein Hintergrund oder eine Nebenfarbe – erhalten ist. Ein sicherer Nachweis dieser Zugehörigkeit kann jedoch nicht geführt werden.
In technischer Hinsicht weist das Fragment ebenfalls in das 19. Jahrhundert. Die regelmäßige Punktstruktur und der mehrfarbige Aufbau sprechen gegen eine Herstellung im 18. Jahrhundert und sind vielmehr mit frühen industriellen oder halbmechanischen Druckverfahren vereinbar. Eine Datierung in die Zeit zwischen 1820 und 1850 ist daher plausibel und stimmt grundsätzlich mit der Einordnung der Streifentapete überein. Das Fragment kann technisch in die Zeit vor 1845 gehören, ein sicherer Nachweis hierfür liegt jedoch nicht vor. Aufgrund der Druckcharakteristik und des bauhistorischen Kontextes ist eine Entstehung im Umfeld der Umgestaltung um 1843 wahrscheinlicher.
Zusammenfassend liegen im Kabinett zwei getrennt zu bewertende Tapetenbefunde vor. Die Streifentapete ist als gesicherter Bestandteil der klassizistischen Umgestaltung des Schlosses um 1843 anzusehen und kann stilistisch sowie technisch eindeutig in die Mitte des 19. Jahrhunderts eingeordnet werden. Das Fragment hingegen belegt ebenfalls eine Tapetierung dieser Zeitstellung, lässt sich jedoch mangels eindeutiger Formmerkmale nicht sicher mit dem rekonstruierten Muster identifizieren. Es bleibt daher als eigenständiger, wenn auch zeitlich kompatibler Befund zu behandeln.