Wasserschloss Angern
Das Wasserschloss Angern wurde 1736 im Auftrag von Christoph Daniel v.d. Schulenburg im Rokoko-Stil erbaut und 1843 klassizistisch umformt.

Konflikte, Jurisdiktion und Konsolidierung: Das Dokument REP H Nr. 108 (1735) im Kontext der Besitzverhältnisse zu Angern und Angern-Vergunst: Das Jahr 1735 markiert einen Wendepunkt in der Geschichte des Ritterguts Angern: Mit dem Ankauf des verschuldeten Besitzes durch Generalleutnant Christoph Daniel Freiherr von der Schulenburg begann nicht nur ein baulicher Neuanfang, sondern auch eine politisch-rechtliche Konsolidierung der weitverzweigten Besitzverhältnisse. Das im Gutsarchiv Angern erhaltene Dokument Rep H Nr. 108 dokumentiert die zahlreichen Differenzen zwischen den beiden Linien des Hauses Schulenburg – Angern und Angern-Vergunst – und erlaubt einen tiefen Einblick in die juristischen, agrarischen und wirtschaftlichen Streitfragen des frühabsolutistischen Landadels.

Im Jahr 1735 war Adolf Friedrich Reichsgraf von der Schulenburg Herr des Ritterguts Angern-Vergunst, das zum älteren Zweig der sogenannten weißen Linie der Familie von der Schulenburg gehörte. Ihm stand damit der westlich vom Dorf gelegene Teil des Gesamtkomplexes zu, einschließlich eigener Wirtschaftsflächen, Untertanen und Gerichtsbarkeit. Die im selben Jahr dokumentierten Konflikte mit seinem jüngeren Vetter Christoph Daniel Freiherr von der Schulenburg, der das benachbarte Gut Angern führte, entsprangen dieser geteilten Besitzstruktur. Adolf Friedrichs Verwaltung, insbesondere durch seinen Amtmann, wurde von Christoph Daniel mehrfach wegen eigenmächtiger Maßnahmen kritisiert. Drei Jahre später, 1738, verkaufte Adolf Friedrich das gesamte Gut Angern-Vergunst samt zugehörigen Dörfern an Christoph Daniel, der damit die jahrzehntelange Fragmentierung beendete und das gesamte Territorium unter seiner Hand vereinte.

Das Dokument REP H Nr. 108 (1735) lässt sich als strategisches Schriftstück zur Konfliktregulierung lesen und bietet über die offensichtlichen Streitpunkte hinaus wertvolle Einblicke in verschiedene sozialgeschichtliche, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte des ländlichen Adelsgutswesens im frühen 18. Jahrhundert.

Geteilte Gutsherrschaft als Strukturproblem: Die Quelle belegt anschaulich, wie zersplitterte Besitzverhältnisse (Angern und Angern-Vergunst als eigenständige, aber topographisch und wirtschaftlich verwobene Einheiten) zu dauerhaften Konflikten führten – über Äcker, Hutung, Gerichtsbarkeit, Kirchenpatronat und Infrastruktur. Es wird deutlich, dass kollektive Nutzung bei zugleich getrennter Verwaltung institutionell instabil war und dauerhaft zu Spannungen führte.

Juristische Streitpunkte: Gerichtshoheit und lokale Macht

Im Zentrum der Auseinandersetzungen steht die Frage der Gerichtsbarkeit, insbesondere über Untertanen, Schäfer und Wirtschaftsflächen. Christoph Daniel beklagt die eigenmächtigen Handlungen des Amtmanns von Angern-Vergunst, der ohne Rücksprache mit seinem Prinzipal Pfändungen, Geldstrafen und sogar Zwangsarbeiten verordnet habe – etwa für den Untertan Daniel Wienecken, der wegen einer Gans mit zwölf Groschen belegt wurde und in Haft genommen werden sollte¹. Diese Eingriffe verletzten die als gemeinsam verstandenen jura communia und unterliefen die Autorität des Herrn von Angern.

Die Gegenseite verteidigt sich mit dem Hinweis, der Amtmann habe nach Notwendigkeit gehandelt. Gleichwohl wird eingeräumt, dass Prozesse künftig nicht mehr ohne Rücksprache mit den Prinzipalen eingeleitet werden sollen². Die Formulierung eines Status quo zeigt hier deutlich den Versuch, Gewalten zu ordnen und künftige Eskalationen zu verhindern.

Rollenkonflikte der Amtleute: Die wiederholten Klagen über den Amtmann von Angern-Vergunst zeigen exemplarisch die problematische Rolle von Verwaltern ohne klare Weisungstreue. Sie erscheinen als selbstherrlich handelnde Instanzen zwischen Untertanen und Prinzipalen. Ihre Handlungen werden nicht als dienend, sondern als eigenmächtig wahrgenommen, was zu strukturellem Misstrauen führt.

Frühmoderne Verwaltungskultur: Die Sprache und Vorschläge zeigen, dass Christoph Daniel bereits in einer bürokratisierten Verwaltungskultur denkt: Er fordert Registrierung, Neuvermessung, Markierung mit Malsteinen, geregelte Kompetenzen und rechtlich verankerte Zuständigkeiten. Das Ziel ist eine präzise Abgrenzung und Rationalisierung adeliger Herrschaft in einem frühabsolutistischen Rahmen.

Ökonomische Spannungen: Acker, Weide und Jagd

Ein weiterer zentraler Konflikt betrifft die agrarische Nutzung: Mehrfach wird der illegale Anbau auf fremden Feldern und das „Abpflügen“ von Äckern durch Bauern aus Mittelstedten beklagt³. Christoph Daniel schlägt daher die Vermessung und Neuaufteilung der Flächen vor, inklusive der Markierung durch Malsteine und Grasraine⁴. Die Maßnahme ist Ausdruck des aufkommenden landwirtschaftlichen Rationalismus im frühmodernen Gutswesen und verweist auf das Ziel der Effizienzsteigerung durch Strukturreformen.

Auch das Viehaufkommen steht zur Debatte. Wegen Übernutzung der Weideflächen soll die Zahl an Melkkühen und sonstigem Vieh künftig zwischen den beiden Besitzern abgestimmt werden, ebenso sollen Grenzen für die Viehhaltung der Bauern festgelegt werden⁵. Die Regulierung der Viehbestände wird als Maßnahme zur Vermeidung „des Schadens der Weide“ begründet – ein typisches Argument in frühmodernen Weideordnungen.

Die Jagdrechte schließlich spiegeln die soziale Bedeutung des Adels als Landesherren. Beide Seiten einigen sich darauf, die kleine Jagd für drei Jahre zu schonen und nur begrenzt auszuüben. Die hohe Jagd bleibt ungeteilt, ein deutliches Zeichen für die symbolische Trennung zwischen Status und Nutzung⁶.

Vorform agrarischer Rationalisierung: Die Vorschläge zur Teilung der Äcker in gleichmäßige Breiten, zur Einzäunung der Wiesen, zur Regulierung der Weidezeiten und zur Viehzahlkontrolle deuten auf ein sich formierendes Denken in ökonomischer Nachhaltigkeit und Effizienz hin – Jahrzehnte vor der großflächigen Agrarreform. Christoph Daniel denkt bereits in Gutsbewirtschaftungssystemen, die auf Planung und Ertragssicherung abzielen.

Kirchenpatronat und soziale Infrastruktur

Auch religiöse Infrastruktur wird im Dokument behandelt: Das Patronatsrecht, das Kirchenstuhlrecht sowie die Ausstattung der Kirche werfen Fragen auf. Es wird vorgeschlagen, dass die Patronatspflichten und -rechte zwischen den Linien aufgeteilt oder wechselweise ausgeübt werden, auch im Blick auf künftige Predigernominierungen⁷. Dies zeigt, wie stark selbst sakrale Fragen im Spannungsfeld der Gutsinteressen verhandelt wurden.

Besonders bemerkenswert ist der Vorschlag zur Verknüpfung von Krämerei und Krugwirtschaft als gemeinsame Einrichtung der beiden Linien. Dies offenbart die ökonomischen Zwänge kleiner Herrschaftseinheiten, die sich gegen Konkurrenz absichern wollen, aber zugleich an Einnahmen aus Konsum und Handel interessiert sind⁸.

Kirchliche Macht als Herrschaftsmittel: Die Quelle belegt eindrucksvoll, dass Patronatsrechte, Kirchenstühle und die Mitwirkung bei der Predigerwahl für den Adel nicht bloß religiöse, sondern politisch-soziale Instrumente waren. Die Verhandlung über Sitzplätze in der Kirche ist Ausdruck symbolischer Herrschaft und demonstrativer Präsenz im sozialen Raum des Dorfes.

Vermittlungsversuche und Friedensabsicht

Um die fortwährenden Prozesse und Eskalationen zu beenden, wird die Einschaltung zweier hochrangiger Vermittler vorgeschlagen: des königlich-sardinischen Geheimrats von Conceji sowie des hochfürstlichen Braunschweigischen Schatzrats von Bartensieben⁹. Dieser Schritt ist Ausdruck der Versachlichung des Streits und der Einsicht, dass langwierige Gerichtsprozesse nicht im Sinne beider Parteien sind. Gleichzeitig verweist er auf den politischen Rang Christoph Daniels, der als sardischer General auf internationale Kontakte und Autorität zurückgreifen konnte.

Frühmoderne Konzeption von Konfliktlösung: Anstelle militärischer oder offener Konfrontation setzt Christoph Daniel auf ein vermitteltes Verfahren mit klaren Verfahrensregeln. Die Berufung auf hochrangige Vermittler (von Conceji, von Bartensieben) ist Ausdruck eines aristokratischen Standesbewusstseins und des Versuchs, Differenzen innerhalb des Standes zu lösen, ohne staatliche Eingriffe oder öffentliches Aufsehen.

Konflikte als Symptom dynastischer Konkurrenz: Indirekt legt die Quelle offen, wie stark sich der familiäre Anspruch auf Vorrang und „bessere Rechte“ in der konkreten Alltagspraxis manifestierte. Christoph Daniel versucht, seine Linie nicht nur durch Besitzkonsolidierung, sondern auch durch Normsetzung und politische Durchsetzungskraft als führend zu etablieren.

Fazit

Das Dokument Rep H Nr. 108 bietet einen dichten Einblick in die Besitzstruktur, Verwaltungsprobleme und Sozialökonomie eines geteilten Ritterguts im 18. Jahrhundert. Es markiert einen Übergang von feudaler Unübersichtlichkeit zu einem rationalisierten, einheitlich geführten Gutskomplex unter Christoph Daniel von der Schulenburg. In ihm bündeln sich frühe Elemente der Agrarreform, ordnungspolitische Maßnahmen und herrschaftlicher Wille zur Stabilität – ein Beispiel für adlige Selbstbehauptung durch Verwaltungsmodernisierung.

Fußnoten

Dieses Dokument wurde auf Grundlage einer Transkription der Dorfchronistin Brigitte Kofahl erstellt.

  1. REP H Angern Nr. 108, Angern 1735, Bl. 7r: „wegen einer Gans, so im vorigen Sommer auf die Saat gelaufen, 12 gr. Strafe […] habe beystecken lassen wollen“.
  2. Ebda., Bl. 3v: „[…] daß künftighin beide Amtsleute von allen etwa kommenden Zwistigkeiten erst an die Herren Prinzipalen berichten müssen“.
  3. Ebda., Bl. 2r: „[…] ein Bauer Mittelstedten eben solches arriviret, indem selbigen an die drei Fuhren abgepflügt worden“.
  4. Ebda., Bl. 5r: „[…] durch Teilung die Äcker in ordentliche Breiten zu bringen und Malsteine zu setzen“.
  5. Ebda., Bl. 8r: „[…] wieviel Vieh und Melk-Kühe auf jedem Gute sollten gehalten werden […] weilen viele unter selbigen vorhanden, sie zu viel Vieh halten“.
  6. Ebda., Bl. 6r: „[…] kleine Jagd auf 3 Jahre von beiden Seiten geschont […] die hohe Jagd bleibt ungeteilt“.
  7. Ebda., Bl. 6v: „[…] bei Nominierung des Predigers sich abzuwechseln […] Resolution des Herrn Generalleutnants einzuholen“.
  8. Ebda., Bl. 6r: „[…] die Krämerei mit dem Krug kombinieren und sollen beide Herrschaften sorgen, daß kein weiterer Krämer im Dorfe sich niederläßt“.
  9. Ebda., Bl. 9r: „[…] von Conceji und […] von Bartensieben zu Wolfsburg als Vermittler benennen“.
Die Nutzung des ab 1738 neu errichteten Herrenhauses in Angern unter General Christoph Daniel von der Schulenburg lässt sich im Kontext des mitteldeutschen Landadels als exemplarisch für den funktionalen und repräsentativen Anspruch barocker Gutshausarchitektur einordnen. Analog zu anderen Adelsresidenzen dieser Zeit gliederte sich das Nutzungsschema in Wohnfunktion , administrative Nutzung , Repräsentation , Sammlungstätigkeit und symbolisch-dynastische Verankerung . Der Rundgang durch das Schloss Angern um 1750 zeigt eindrücklich, wie dieses Haus weit über seine unmittelbaren Wohn- und Verwaltungsfunktionen hinaus als architektonischer Ausdruck adeliger Identität diente. Die Räume fungierten als Träger von Macht, Bildung, Status und genealogischer Erinnerung – sorgfältig gegliedert in öffentliches Auftreten, persönliche Rückzugsräume und repräsentative Ordnung. Der Raum links neben dem Gartensaal um 1750
Das Wasserschloss Angern ist historisch gesehen eher ein Herrenhaus . Es wurde 1341 als Wasserburg auf zwei künstlichen Inseln mit einem siebenstöckigen Turm errichtet. 1631 wurde die Burg im Dreißigjährigen Krieg von kaiserlichen Truppen besetzt, durch die Schweden angegriffen und beim anschließenden Dorfbrand weitgehend zerstört. Die erhaltenen Tonnengewölbe, der Keller des Bergfrieds und Außenmauern der Hauptburg zeigen noch heute die Dimensionen der mittelalterlichen Anlage. Im Jahr 1650 fand in der ruinösen Burganlage eine Kirchenvisitation statt, bewohnt war zu dieser Zeit nur noch ein Teil.
Die bauliche Umgestaltung des Herrenhauses in Angern in den Jahren um 1843 markiert einen tiefgreifenden Wandel in der Nutzung und Raumordnung des Hauses. Unter den Nachfahren des Generals Christoph Daniel von der Schulenburg wurde das barocke Erscheinungsbild durch klassizistische Elemente überformt, die sich sowohl in der Fassadengestaltung als auch in der Raumgliederung widerspiegeln.Es dominierte eine hell verputzte Fassade und eine vereinfachte Tür- und Fensterrahmung. Diese Elemente spiegeln die Orientierung am Ideal der "edlen Einfachheit" wider, wie sie seit Winckelmann als Leitbild klassizistischer Baukunst galt. Dieser Umbau ist im Kontext der Adelsgeschichte des 19. Jahrhunderts als Ausdruck einer funktionalen Anpassung und bürgerlich geprägten Repräsentationskultur zu verstehen. Der Raum links neben dem Gartensaal um 1850
In jedem Jahrhundert erlebt die Familie von der Schulenburg und das Haus in Angern bedeutende Veränderungen, doch sie lassen sich nie entmutigen – immer wieder gelingt ein entschlossener Neuanfang gemäß dem Leitsatz "Halte fest was Dir vertraut". Bis 11. Jahrhundert , 12. Jahrhundert , 13. Jahrhundert , 14. Jahrhundert , 15. Jahrhundert , 16. Jahrhundert , 17. Jahrhundert , 18. Jahrhundert , 19. Jahrhundert , 20. Jahrhundert , 21. Jahrhundert .
Vom höfischen Tableau zur rationalisierten Wohnwelt: Die Wohn- und Funktionsräume des Schlosses Angern spiegeln in exemplarischer Weise den sozialen und kulturellen Wandel des Adels im langen 18. Jahrhundert wider. Zwischen dem Rokoko-inspirierten Repräsentationskonzept unter General Christoph Daniel von der Schulenburg (†1763), der verwaltungstechnisch durchrationalisierten Ordnung unter Friedrich Christoph Daniel (†1821) und dem klassizistischen Umbau unter Edo von der Schulenburg (ab 1841) lassen sich klare strukturelle und ästhetische Entwicklungslinien feststellen. Die verfügbaren Inventare von 1752 (Rep. H 76) und 1821 (Rep. H 79) sowie die bau- und kulturgeschichtliche Beschreibung um 1845 erlauben eine vergleichende Analyse der sich wandelnden Raumfunktionen.
Nach der Zerstörung der Burganlage von Angern im Dreißigjährigen Krieg – dokumentiert etwa 1631 durch den Einfall der Truppen Tillys – blieben nur Teile des Kellers der Vorburg und das Turmgewölbe sowie möglicherweise auch das Tonnengewölbe daneben erhalten. Aus diesen Resten entstand ab etwa 1650 ein schlichter Neubau, der baulich und funktional zwischen ruinöser Burg und barockem Schloss vermittelt. Die neue Wohnanlage umfasste laut Quellenbefund drei Hauptbestandteile: das zweigeschossige Haupthaus, ein einstöckiges Nebengebäude und den dazwischenstehenden Rest des Turms. Letzterer war als solcher zwar funktionslos geworden, aber architektonisch in das Ensemble eingebunden und beherbergte immerhin noch ein bewohnbares Zimmer.
Baupolitik, Raumordnung und Repräsentation auf dem Rittergut Angern um 1734 – Eine Analyse des "Pro Memoria" Christoph Daniel von der Schulenburg im Kontext vergleichbarer Gutsherrschaften. Das Gutsarchiv Angern überliefert mit 31-Punkte umfassenden "Pro Memoria" von 1734 (Rep. H Angern Nr. 409) ein einzigartiges Zeugnis adliger Planungspraxis im 18. Jahrhundert. Christoph Daniel von der Schulenburg, königlich sardischer General und Besitzer des Ritterguts Angern, skizziert darin die umfassende Neugestaltung seiner Besitzung. Das Dokument gewährt Einblick in eine administrative Rationalisierung, ästhetisch-repräsentative Raumgestaltung und die materiellen wie sozialen Strukturen eines barocken Gutes. Im Folgenden wird dieses Bauprogramm analysiert und mit zeitgleichen Gutsherrschaften in Brandenburg-Preußen und Norddeutschland verglichen.
Finanzielle Lasten und Investitionsprioritäten beim Schlossbau in Angern – Eine Analyse der Ausgabenbilanz von 1737. Die Ausgabenbilanz vom 24. Mai 1737 stellt ein aufschlussreiches Dokument über die ökonomischen Rahmenbedingungen und Prioritätensetzungen während der frühen Phase des barocken Schlossbaus in Angern dar. Christoph Daniel Freiherr von der Schulenburg , der damalige Besitzer des Ritterguts, ließ die Anlage ab 1735 unter erheblichen finanziellen Aufwendungen neu errichten. Die Bilanz verzeichnet zwischen 1735 und Mai 1737 Gesamtausgaben in Höhe von 22.026 Talern, 16 Silbergroschen und 8 Pfennig , von denen 9.100 Taler explizit als baugebundene Ausgaben ausgewiesen sind.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.